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   BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12   

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https://dejure.org/2013,3457
BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12 (https://dejure.org/2013,3457)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2013 - 5 StR 620/12 (https://dejure.org/2013,3457)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 5 StR 620/12 (https://dejure.org/2013,3457)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66a StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung (Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung; Weitergeltungsanordnung; Erfordernis eines Hangs zu erheblichen Straftaten; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 3 StGB vom 22.12.2010, § 66a StGB vom 21.08.2002, § 66a Abs 1 Nr 3 StGB vom 22.12.2010, § 66a Abs 2 Nr 3 StGB vom 22.12.2010
    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Feststellung eines Hangs

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Prüfung bzgl. des Vorliegens eines Hangs im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Vorbehalt der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung im Übergangsfall: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei Feststellung eines Hangs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
    Fehlende Prüfung bzgl. des Vorliegens eines Hangs im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern unter Vorbehalt der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12
    Jedoch darf auch der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wegen deren derzeit noch verfassungswidriger Ausgestaltung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326, 405 f.) nur nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung angeordnet werden (vgl. auch BVerfG NJW 2012, 3357 Rn. 137).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12
    Jedoch darf auch der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wegen deren derzeit noch verfassungswidriger Ausgestaltung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326, 405 f.) nur nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung angeordnet werden (vgl. auch BVerfG NJW 2012, 3357 Rn. 137).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12
    Mangels Beschwer des Angeklagten kommt es hierfür zwar nicht darauf an, dass auf der Grundlage der auf den Urteilszeitpunkt bezogenen Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188) anstelle des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung unter Umständen sogar deren Anordnung in Frage kam.
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12
    b) Das Landgericht hat es zudem unterlassen, eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den Maßstäben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durchzuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, und vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11; Urteile vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692, und vom 25. September 2012 - 1 StR 160/12, jeweils mwN).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11

    Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12
    b) Das Landgericht hat es zudem unterlassen, eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den Maßstäben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durchzuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, und vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11; Urteile vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692, und vom 25. September 2012 - 1 StR 160/12, jeweils mwN).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12
    b) Das Landgericht hat es zudem unterlassen, eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den Maßstäben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durchzuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, und vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11; Urteile vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692, und vom 25. September 2012 - 1 StR 160/12, jeweils mwN).
  • BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung;

    Auszug aus BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12
    b) Das Landgericht hat es zudem unterlassen, eine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung nach den Maßstäben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durchzuführen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, und vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11; Urteile vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692, und vom 25. September 2012 - 1 StR 160/12, jeweils mwN).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen, denen Revisionen des Angeklagten zugrunde lagen, vorbehaltene Anordnungen von Sicherungsverwahrung als nicht beschwerend bestätigt, obgleich die Voraussetzungen für eine vorbehaltlose Anordnung von Sicherungsverwahrung rechtsfehlerfrei festgestellt waren; eine vorbehaltlose Anordnung von Sicherungsverwahrung aber aufgrund des Schlechterstellungsverbots nicht mehr erfolgen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 StR 449/08, NStZ 2009, 566, 567; Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 StR 347/05; siehe auch Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 StR 620/12, NStZ-RR 2013, 204; offen gelassen in BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 394/10, NStZ 2011, 513, 514).

    Da nur der Angeklagte Revision eingelegt hatte, stünde einer entsprechenden Anordnung auch das Schlechterstellungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 StR 620/12, NStZ-RR 2013, 204 a.E.; Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, StV 2008, 635 a.E.).

  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

    Insbesondere ist der Tatrichter gehalten, eingehend das Vorliegen einer hohen Wahrscheinlichkeit der künftigen Begehung schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte ohne die Maßregel zu prognostizieren (BGH, Urteil vom 13. März 2013 - 2 StR 392/12 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 StR 620/12 zu § 66a StGB).
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